Integration & Inklusion

Seit der Eröffnung des Kindergartens werden in allen Gruppen Kinder mit unterschiedlichen Bedürfnissen aufgenommen.

Es wird nicht wie sonst üblich eine Integrationsgruppe gebildet, in der sich alle Kinder mit Beeinträchtigungen wiederfinden. Alle Gruppen werden so zusammengesetzt, dass die Kinder voneinander und miteinander lernen können. Hier wird das Fundament der Inklusion gelegt.

Maria Matschak legte eine Gruppengröße von zwanzig Kindern fest und entfernte sich so von der Regelgruppengröße von 25 Kindern. Gewöhnliche Integrationsgruppen hatten zu dieser Zeit 15 bis 17 Kinder, davon drei bis fünf Integrationskinder. Die Gruppengröße von 20 Kindern bietet jeder der drei Altersgruppen eine Peer-Group und somit ein angemessenes soziales Lernfeld. Die Gruppengröße verschafft den drei Pädagogen genügend Zeit für das einzelne Kind.

Inklusion heißt für uns, dass wir uns, soweit es uns möglich ist, an die Bedürfnisse des Kindes anpassen und Vielfalt zulassen. Die Montessori-Pädagogik mit der vorbereiteten Umgebung und dem Grundsatz „das Kind an der Stelle abholen, an der es steht“ bildet hierzu die Basis. Im Vordergrund stehen die potenziellen Möglichkeiten und Kompetenzen des einzelnen Kindes. „Jedes Kind soll um seiner selbst willen wahrgenommen, akzeptiert und wertgeschätzt werden. Es soll mitsprechen können, an dem, was es tut. Inklusion nimmt dabei sowohl die Unterschiede, als auch die Gemeinsamkeiten aller Kinder in den Blick. Es ist die konsequente Fortführung von Integration“ *.

Jedes Kind ist Baumeister seiner selbst und hat sein eigenes Entwicklungstempo. Wir respektieren die individuelle Lerngeschwindigkeit jedes einzelnen Kindes und begleiten, unterstützen und fördern es in seiner Entwicklung.

Die Einrichtung bietet in der Regel in jeder Gruppe zwei Integrationsplätze an. Integrationsplätze erhalten Kinder mit Behinderung oder drohender Behinderung, deren Eltern beim Bezirk Oberbayern einen Antrag auf Eingliederungshilfe nach Paragraph 53/54 Sozialgesetzbuch SGB XII stellen. Voraussetzung hierfür ist ein ärztliches Gutachten beziehungsweise eine Diagnose. Die Kinder bekommen während dem Gruppenbetrieb wöchentlich eine Stunde heilpädagogische Förderung durch einen heilpädagogischen Fachdienst. Das Material und die Räumlichkeiten für Therapie stellt die Einrichtung, die Kosten für den Fachdienst übernimmt der Bezirk Oberbayern. Nach Absprache können auch andere Therapien für Integrationskinder im Haus stattfinden.

* Anja Dilk „Mit dem Index auf dem Weg – Portrait der Kita Zwergennest in Stuttgart“. In: Auf dem Weg zu einer inklusiven Kindertagesstätte. S7. August 2011. GEW