Unser nächster Infoabend für interessierte Eltern findet am

Dienstag 7. März 2023 um 18:00 Uhr bis ca. 19:30 Uhr

im Kindergarten statt.

Die Teilnahme ist ohne Voranmeldung möglich!

 Bei diesem Termin stellen sich die Erzieherinnen, der Vorstand und der Elternbeirat vor und erklären das Konzept des Kindergartens.

 

Unser letzter Infoabend musste digital stattfinden. Um allen Interessierten trotzdem einen Einblick in unseren Kindergarten zu geben, haben wir dieses kleine Video produziert: Video ansehen.

 

Das Anmelden im „Kitafinder“ sollte mittels eines PCs stattfinden, da es bei Tablets und Smartphones immer wieder zu Problemen kommt.

Die Anmeldefrist der Neuanmeldungen endet eine Woche nach dem Info Elternabend. Bis dahin können Anmeldungen ausgefüllt und im Kindergarten abgegeben werden. Unser Anmeldeformular:  Anmeldung für einen Kindergartenplatz final

Entsprechend der Anzahl der zu vergebenden Plätze werden die Familien zum Gespräch eingeladen. Diese werden mit einer Erzieherin des pädagogischen Teams sowie einem Vorstandsmitglied geführt.

Alle weiteren Familien werden schriftlich informiert. Deren Anmeldungen erhalten einen Wartelistenplatz.

Bitte beachten Sie für die Anmeldung:

In der Regel werden zum September des jeweiligen Kindergartenjahres nur die Kinder aufgenommen, die bis zum 30. September ihr drittes Lebensjahr vollendet haben.

Bitte beachten Sie, dass wir in der Regel im ersten Kindergartenjahr nur 14 Uhr – Plätze vergeben. Bei Integrationsplätzen ist in Ausnahmefällen auch eine längere Buchungszeit möglich.

Bitte beachten Sie zudem:

Das „Masernschutzgesetz“ (Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention), das am 14. November 2019 in 2./3. Lesung im Bundestag beschlossen und am 20. Dezember 2019 durch den Bundesrat gebilligt wurde, verlangt, dass für Kinder, die unseren Kindergarten besuchen, bis zum 31.Juli 2021 ein ausreichender Impfschutz* oder eine Immunität gegen Masern nachgewiesen werden muss. Dies trifft für Ihr Kind zu. Einen solchen Nachweis können Sie bei jedem Kinderarzt erhalten. Die Nachweispflicht besteht nicht, wenn eine Impfunverträglichkeit ärztlich bescheinigt wird.

Wir prüfen den Impf-Nachweis* (Masern) daher ab diesem Jahr 2020 vor einem Aufnahmegespräch zur Aufnahme des Kindes in den Kindergarten.

*Bei Kindern ab Vollendung des zweiten Lebensjahres zwei Schutzimpfungen (§ 20 Abs. 8 Satz 3 IfSG), entweder durch Vorlage des Impfpasses oder durch ärztliche Bescheinigung (§ 20 Abs. 8 Satz 1 IfSG).

Merkblatt Masernimpfpflicht 2020 BAGE

Ärztliche Bescheinigung vor Aufnahme in eine Gemeinschaftseinrichtung

Der letzte Infoabend fand am 3. März 2021 um 18:00 Uhr als Online Meeting statt.

Wir zeigen Ihnen hier ein Video (ca. 7 min), um interessierten Eltern (und womöglich angehenden Kindergartenkindern) einen Einblick in die offenen, hellen Räume unseres Kindergartens zu geben.